Nachdem die Konjunktur seit Jahresbeginn 2020 wieder leicht angezogen hat, setzt der Corona-Virus der deutschen Wirtschaft im Frühjahr merklich zu. Von Umsatzrückgängen im stationären Handel (ohne Lebensmittel), ausbleibenden und stornierten Buchungen im Tourismus bis zum Produktionsstopp im Verarbeitenden Gewerbe waren und sind die Auswirkungen spürbar. Gleichzeitig waren im Sommer in vielen Branchen "Wiederbelebungen" spürbar, die mit den steigenden Infektionszahlen im Herbst in bestimmten Bereichen nun wieder (deutlich) schwächer ausfallen dürften.
Wie groß die wirtschaftlichen Folgen sein werden, kann derzeit niemand verlässlich beantworten. Entscheidend wird sein, wie viele Menschen sich infizieren und wie lange das Virus die Aktivitäten der Betriebe merklich beeinflusst. Klar ist: Die räumliche Betroffenheit in Deutschland wird höchst unterschiedlich ausfallen, da die aktuelle Verbreitung des Corona-Virus eine regionale Dimension aufweist die Branchenstrukturen regional stark unterschiedlich sind.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Mobilität im Jahr 2020 während des ersten Lockdowns im Frühjahr in allen Bundesländern deutlich zurückgegangen (helle Farbe). Während des Sommers war vor allem in Mecklenburg-Vorpommern die durchschnittliche Mobilität höher als im Vorjahr (dunkle Farbe). Dies könnte ein Hinweis auf mehr (Tages)Touristen an der deutschen Küste sein. Die aktuellen Beschränkungen seit dem 2. November zeigen aktuell (Daten bis zum 10.11.2020) nur erste leichte Rückgänge der Mobilität. Grundlage sind jeweils anonymisierte Mobilfunkdaten.
Bereits seit Jahren existiert in Deutschland mit der Kurzarbeit ein Instrument, um vorübergehende Unterauslastungen in Betrieben zu kompensieren und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Bei der Kurzarbeit werden die regelmäßige Arbeitszeit und entsprechend die Vergütung zeitweilig reduziert. Neben dem verringerten Entgelt erhalten die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld als Entgeltersatzleistung von der Bundesagentur für Arbeit. Dabei kann die Arbeitszeit anteilig oder vollständig verringert werden. Kurzarbeit kann alle Mitarbeiter oder nur Teile der Belegschaft betreffen. Antragsberechtigt sind alle Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Rückwirkend zum 1. März 2020 hat die Bundesregierung die Beantragung und den Leistungsumfang der Kurzarbeit infolge der Corona-Krise geändert. Durch diesen wichtigen Schritt sollen Entlassungen und Insolvenzen verhindert werden. Entgegen den bisherigen Regelungen können Betriebe Kurzarbeit schon beantragen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Den Arbeitgebern werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet.
Die Entwicklung der Kurzarbeit vermittelt einen ersten Eindruck der Betroffenheit durch konjunkturelle Einflüsse und Schocks, wie der Corona-Pandemie. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass endgültige Zahlen nur bis zum August 2019 vorliegen. Aktuellere Informationen sind Hochrechnungen bzw. Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit.
Nach einem starken Anstieg der Kurzarbeit während der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009 sind die Zahlen in den letzten zehn Jahren aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland konstant niedrig gewesen. Erst ab dem zweiten Quartal 2019 ist die Zahl der kurzarbeitenden Betriebe langsam angestiegen, da die konjunkturellen Rahmenbedingungen nachgelassen haben. Im vierten Quartal des letzten Jahres ist ein starker Anstieg zu verzeichnen, der im Dezember geringfügig rückläufig war. Mit dem Jahresbeginn 2020 sind die Zahlen wieder deutlich angestiegen. Es bleibt in den kommenden Wochen abzuwarten, wie sich die Zahl vor dem Hintergrund der Corona-Krise und der veränderten Regelungen zur Kurzarbeit weiter entwickeln wird und welche Branchen besonders betroffen sein werden. Nach ersten Informationen sind die Anträge bereits um ein Vielfaches gestiegen.
Trotz der bereits eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung zur Vereinfachung und Ausweitung der Kurzarbeit, einer Lockerung der engen Insolvenzantragspflichten und Kreditprogrammen, ist keinesfalls auszuschließen, dass es zu steigenden Arbeitslosenzahlen kommt.
In den letzten Jahren ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland kontinuierlich gesunken, wie ein Blick auf die jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen zeigt. Dabei kommt es unterjährig stets zu saisonaler Arbeitslosigkeit, beispielsweise im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft, die in der Regel im Januar ihren Höchststand hat. So ist die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland zum Jahresbeginn 2020 nochmals angestiegen, hat aber im Februar wieder einen Rückgang erfahren, bevor die Arbeitslosenzahlen mit den ersten Lockdown im Frühjahr deutlich angestiegen sind.
Der Tourismus ist eine der am stärksten betroffenen Branchen, angefangen von ausgefallenen Flügen, Kreuzfahrtschiffen in den Häfen bis hin zu Reiseverboten von Touristen und entsprechenden temporären Schließungen von Hotels.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Gästeankünfte in deutschen Beherbergungsbetrieben kontinuierlich gestiegen, wobei die Sommermonate eindeutig die Spitzenmonate sind. Die niedrigste Zahl an Gästeankünften ist stets im Januar zu beobachten. Über alle Bundesländer hinweg ist der deutliche Einbruch im Frühjahr erkennbar.
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