Sie brauchen eine belastbare Grundlage, um Wohnen in Ihrer Kommune strategisch zu steuern. Und gleichzeitig soll die Analyse so strukturiert sein, dass sie in Förder- und Umsetzungsprozessen anschlussfähig bleibt. In Niedersachsen ist ein aktuelles Wohnraumversorgungskonzept in der Praxis eng mit Förderlogiken verknüpft; kommunale Seiten benennen es explizit als Voraussetzung für den Zugang zu Wohnraumfördermitteln.
Wir unterstützen Städte und Gemeinden dabei, ein beschlussfähiges Wohnraumversorgungskonzept zu erarbeiten: mit nachvollziehbarer Datenbasis, klarer Zielgruppenlogik und einem Maßnahmenpaket, das in der Verwaltung umsetzbar ist.
CIMA Institut für Regionalwirtschaft GmbH
Rühmkorffstr. 1
30163 Hannover
Tel.: 0511 / 22 00 79 50
Fax.: 0511 / 22 00 79 99
E-Mail: regionalwirtschaft@cima.de
Institutsleiter: Fabian Böttcher, Dr. Gerhard Becher
Ein Wohnraumversorgungskonzept ist mehr als „Wie viele Wohnungen fehlen?“: Kommunen müssen ausdifferenzierte Bedarfe verschiedener Zielgruppen betrachten und Bestand/Neubau auch unter Klima- und Flächenzielen zusammendenken. Für die Wohnraumförderung ist die Konzeptlogik in Niedersachsen besonders greifbar: Bei der allgemeinen Mietwohnraumförderung ist der Neubau-Bedarf über ein von der Wohnraumförderstelle zu erstellendes Wohnraumversorgungskonzept nachzuweisen (mit benannten Ausnahmen).
Auch kommunale Fortschreibungen greifen diese Logik als Standard (Bestandsanalyse, Prognose, Marktbewertung/ Ziele/ Handlungsbedarf, Handlungsempfehlungen) auf.
Zielbild, Zeithorizont, verwaltungsinterne Zuständigkeiten und Abstimmungsformat(e). Leitfäden betonen dabei die Rolle klar benannter Verantwortlichkeiten, Auftaktformate und die Einbindung relevanter Akteure.
Sekundärdatenanalyse, Preis- und Segmentperspektive, Verdichtung der zentralen Indikatoren; anschließend Bevölkerungs-/Haushaltslogik als Basis für Bedarf und Flächen-/Neubauabschätzungen.
Handlungsfelder, priorisierte Empfehlungen, Umsetzungslogik (wer macht was bis wann), und eine beschlussfähige Vorlage/Präsentation; in vielen Kommunen ergänzt um Beteiligungs- und Dialogformate.
Kommunen müssen Leistungen häufig so beschreiben, dass Angebote vergleichbar werden. Typische Inhalte einer Leistungsbeschreibung sind dabei: Beschreibung des Werks, Auftraggeber/Partner, Referenzen/Leistungsfähigkeit, detaillierte Leistungsauflistung inklusive Datenquellen, Zeitplan/Workshops, Preislogik (z. B. Festpreis) und Hinweise auf vergaberechtliche Rahmen (z. B. VOL/B).
Zusätzlich gilt in Niedersachsen, dass Wertgrenzen und Verfahren in den letzten Jahren angepasst wurden; dies kann Vergaben erleichtern, entbindet aber nicht von sauberer Dokumentation und Kriterienlogik.
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